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Versicherungsvertragsrecht | Sozienklausel in den AVB-Anwälte ist wirksam
Der Ausschluss von Scheinsozien vom Versicherungsschutz in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung durch § 12 Abs. 1 Nr. 1 i. V. mit Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten (AVB-A) ist wirksam. Diese Klausel ist nicht überraschend, sondern ergänzt nur § 4 Nr. 3 AVB-A. Von einem Anwalt darf erwartet werden, so das Gericht, dass er solche Ausschlusstatbestände zur Kenntnis nimmt und den nachfolgenden Klauseln Beachtung schenkt.