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Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
[i] infoCenter-Beitrag „Sanierungsgewinn” NWB NAAAA-41716Nach dem Wegfall des § 3 Nr. 66 EStG a. F. hat es der Gesetzgeber bisher nicht geschafft, einheitliche gesetzliche Rahmenbedingungen für die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen zu schaffen. Mit dem (BStBl 2003 I S. 240) hat die Finanzverwaltung [i]Gragert, NWB 17/2011 S. 1438, Janssen, NWB 23/2010 S. 1854; Schmittmann, StuB 18/2010 S. 711versucht, im Erlasswege zumindest für den Unternehmensbereich diese Lücke auf dem Billigkeitsweg nach einheitlichen Gesichtspunkten zu schließen. Die steuerlichen Voraussetzungen für den begünstigten Sanierungsgewinn sind im BMF-Schreiben und in der einschlägigen (gerade auch aktuellen) Rechtsprechung zum alten § 3 Nr. 66 EStG a. F. größtenteils dargestellt. Neben den steuerlichen Anforderungen gilt es aber auch betriebswirtschaftliche Kriterien für die Anerkennung eines steuerfreien Sanierungsgewinns zu erfüllen.
I. Kurzer historischer Abriss zum Sanierungsgewinn
Der Gedanke, dass Gewinne in Unternehmen, die durch den Erlass von Verbindlichkeiten im Rahmen einer Unternehmenssanierung entstanden sind, im Billigkeitswege durch den Staat nicht mehr besteuert werden sollten, ist bereits durch den Reichsfinanzhof aufgegriffen worden (vgl.