Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Abriss und Neuerrichtung eines Gebäudeteils führen zu Herstellungskosten
Der Abriss und die Neuerrichtung eines Gebäudeteils, der hinsichtlich seiner Funktion und seiner Größe bedeutsam ist, führen zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB. Dabei kommt es nach dem BFH nicht darauf an,
ob der Gebäudeteil lediglich wegen der veränderten Wohn- oder Nutzungsbedürfnisse der Eigentümer neu erstellt wurde,
ob der Anbau dem persönlichen Geschmack der Gebäudenutzer angepasst werden sollte oder
ob der Abbruch wegen verdeckter Mängel erforderlich wurde.
[i]Gesonderte Prüfung je Gebäudeteil bei verschiedenen NutzungsartenOb eine Baumaßnahme zu Herstellungskosten im Sinne von § 255 Abs. 2 HGB führt, ist für jedes einzelne Gebäudeteil gesondert zu prüfen, wenn die einzelnen Gebäudeteile in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, also z. B. unterschiedlich genutzt werden oder baulich nic...