OFD Niedersachsen - S 2227 - 98 - St 221/St 222

(BStBl 2011 I S. 301) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Anwendung im Rahmen der Gewinnermittlung

Bezug:

Das o. a. BMF-Schreiben nimmt Stellung zur Anwendung der BStBl 2008 II S. 887 und 890), (BStBl 2009 II S. 280) sowie (BStBl 2011 II S. 354, 358 und 359) bei der lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Nach einem Beschluss der Einkommensteuerreferatsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind die Grundsätze der dem o. a. BMF-Schreiben zugrunde liegenden BFH-Urteile nicht im Rahmen der Gewinnermittlung anzuwenden.

Die BFH-Urteile sind zu § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG und nicht zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG ergangen. Der BFH hat damit keinen betrieblichen Sachverhalt entschieden. Die neue Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen vom (a. a. O.) ist daher auf die Ermittlung des Kürzungsbetrages nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 EStG nicht zu übertragen.

Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. ist vom Bundesministerium der Finanzen durch gesondertes Schreiben entsprechend unterrichtet worden.

OFD Niedersachsen v. - S 2227 - 98 - St 221/St 222

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 1858 Nr. 39
GStB 2011 S. 373 Nr. 11
DAAAD-89776