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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 4 R 98/11

Leitsatz

Leitsatz:

Die Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber dem vom Rentenversicherungsträger erhobenen Nachversicherungsanspruch gegenüber einem ehemaligen Dienstherrn kann gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verstoßen. In diesem Fall ist dem Dienstherrn die Berufung auf die Einrede der Verjährung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAD-89763

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