BFH - IV R 20/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 16 Abs 1 Nr 2,
EStG § 15 Abs 1
Satz 1 Nr 2,
EStG § 17 Abs
1,
EStG § 6 Abs
1 Nr 5,
EStG § 20 Abs
1 Nr 1 Satz 3,
KStG § 30 Abs
2 Nr 4
Rechtsfrage
Führt eine Ausschüttung aus
dem EK 04 nur dann zu einer Minderung der Anschaffungskosten der Beteiligung,
wenn die für die Ausschüttung verwendeten Mittel tatsächlich aus
Kapitaleinlagen oder Einlagenerhöhungen gebildet worden waren? - Ist
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG eine den Anschaffungskostenbegriff
ergänzende Bewertungsvorschrift? - Kann bei einer im Privatvermögen
gehaltenen, im Sinne des § 17 EStG "wesentlichen" Beteiligung eine
Ausschüttung aus dem EK 04, die über die Höhe der
Anschaffungskosten hinausging, zu einer Bewertung der nachfolgenden Einlage der
Beteiligung in ein (hier: Sonder-)Betriebsvermögen mit negativen
Anschaffungskosten
führen?
Anschaffungskosten; Einlage; Gewinnausschüttung; Sonderbetriebsvermögen; Wesentliche Beteiligung
Fundstelle(n):
VAAAD-89530