Einkommensteuerrecht: Vergleiche über und Berechnung von Lohnsteueranrechnung
Leitsatz
1. Im Erhebungsverfahren können Steuerpflichtiger und Finanzamt Vergleiche schließen.
2. Hat ein Zufluss völlig gefehlt und der Arbeitgeber die Lohnsteuer mithin zu Unrecht einbehalten, ist die Lohnsteuer nach
der neueren Rechtsprechung des BFH gleichwohl anzurechnen (Aufgabe des Korrespondenzprinzips zugunsten der materiellen Gerechtigkeit).
3. Bei der Berechnung des Betrags einer teilweise vorzunehmenden Lohnsteueranrechnung ist anteilig (prozentual) auf die im
konkreten Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich abgezogene Lohnsteuer abzustellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 1790 Nr. 20 CAAAD-89506
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