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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 117/10 EFG 2011 S. 1871 Nr. 21

Gesetze: §§ 8 Abs. 2 Satz 5, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 bis 6, 52 Abs. 23 d Satz 1 EStG

Aufwendungen für jeweils wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung keine Werbungskosten

Leitsatz

Im Hinblick auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG kann für Aufwendungen, die durch einmal wöchentliche, mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unternommene Familienheimfahrten entstehen, kein Werbungskostenabzug vorgenommen werden. Die Vorschrift korrespondiert mit § 8 Abs. 2 Satz 5 2. Halbsatz EStG. Aus Vereinfachungsgründen hat der Gesetzgeber hier einerseits auf den die Zurechnung von Einnahmen verzichtet, andererseits auch einen Werbungskostenabzug ausgeschlossen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStZ 2011 S. 737 Nr. 20
EFG 2011 S. 1871 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2011 S. 3002
IAAAD-89504

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