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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 205/10

Gesetze: EnergieStG § 27 Abs. 1 Nr. 1, EnergieStG § 30 Abs 1 S. 1, EnergieStG § 30 Abs. 1 S. 2, EnergieStG § 24 Abs. 2 S. 2, EnergieStV § 57 Abs. 4

Heilung von der Energiesteuerentstehung gemäß § 30 Abs. 1 S. 2 EnergieStG

Leitsatz

§ 30 Abs. 1 S. 2 EnergieStG stellt eine Heilung für die Fälle dar, in denen das Energieerzeugnis an zum Bezug von steuerfreien Energieerzeugnissen berechtigte Personen abgeben worden ist. Abzustellen ist dabei jedenfalls in Fällen, in denen das Energieerzeugnis durchgängig der Steueraufsicht unterlag, auf den letzten Empfänger, so dass es unschädlich ist, wenn das Energieerzeugnis im Rahmen eines Streckengeschäfts zwischenzeitlich an einen Nichtberechtigten abgegeben worden war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-89492

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