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Hessisches Finanzgericht  v. - 3 K 2993/09 EFG 2012 S. 99 Nr. 2

Gesetze: BewG § 145 Abs. 2 a.F. WoBauG § 16 Abs. 3 ErbStR R 159 Abs. 4

Einstufung eines verwahrlosten Grundstücks bei der Feststellung des Grundbesitzwertes

Leitsatz

  1. Ist ein Gebäude zum Besteuerungszeitpunkt vollkommen verwahrlost, ist es nicht bereits deshalb als unbebautes Grundstück zu qualifizieren.

  2. Ein unbebautes Grundstück liegt nur dann vor, wenn eine auf Dauer bestehende Unbenutzbarkeit der betroffenen Räume eines Gebäudes vorliegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 1941 Nr. 32
DStRE 2012 S. 362 Nr. 6
EFG 2012 S. 99 Nr. 2
UAAAD-89484

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