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Track 24 | Lohnsteuer: Besteuerung von Sachzuwendungen an Ausländer
Beim FG Münster ist ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob im Rahmen der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG auch Geschenke und andere Sachzuwendungen an Empfänger im Ausland, die in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig sind, zu erfassen sind.
Geschenke und andere Sachzuwendungen können der pauschalen Lohnsteuer unterworfen werden. Dann entfällt eine Besteuerung beim Empfänger. Geregelt ist das in § 37b EStG. Die pauschale Lohnsteuer beträgt 30 %. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer.
Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die pauschale Steuer auch dann anzusetzen, wenn der Empfänger in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig ist. Ein Unternehmer lässt derzeit beim Finanzgericht Münster prüfen, ob diese pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen an Ausländer zulässig ist. Im Streitfall hatte ein in Deutschland ansässiges Unternehmen Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer im Ausland geleistet. Diese Geschenke unterwarf das Finanzamt der pauschalen Steuer, obwohl die Beschenkten die Zuwendungen mangels deutscher St...