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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 03 | Reisekosten: Einsprüche gegen Kilometerpauschale ruhen

Beim BVerfG ist eine Verfassungsbeschwerde zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienstreisen mit dem eigenen Pkw anhängig. Die OFD Münster weist darauf hin, dass Einsprüche, die sich auf dieses Verfahren beziehen, gemäß § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen. Das gelte jedoch nicht, wenn der Ansatz einer höheren Entfernungspauschale begehrt wird.

Um Kfz-Kosten geht es auch bei der nächsten Verwaltungsanweisung. Diesmal aber nicht um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte mit dem Dienst- oder Firmenwagen, sondern um berufliche Fahrten mit einem privaten Pkw. Erst in der letzten Ausgabe dieser Hör-CD, im August 2011, hatten wir Sie darauf aufmerksam gemacht: Zur Höhe des pauschalen Kilometersatzes bei Dienst- oder Geschäftsreisen mit dem eigenen Pkw ist eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig.

Sie erinnern sich: Für berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw können Arbeitnehmer derzeit nur 0,30 € je gefahrenem Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten hingegen in mehreren Bundesländern 0,35 € steuerfrei.

In den Finanzämtern gehen hierzu vermehrt Rechtsbehelfe ein. Die Oberfinanzdirektion Münster hat die Sachbe...