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BBK Nr. 16 vom Seite 749

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Firmenwagen

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 765 Mit den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2011 sind erhebliche Änderungen bei der Besteuerung von Dienstwagen in Kraft getreten, die sowohl für die Unternehmensführung als auch für die Mitarbeiter von Bedeutung sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Anwendung der Lohnsteuerrichtlinien 2011

[i]LStR 2011, NWB GAAAD-54296 Die LStR 2011 vom sind anzuwenden beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, und für sonstige Bezüge, die dem Mitarbeiter nach dem zufließen. Sie gelten auch für frühere Jahre, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.

II. Fahrtenbuchmethode oder 1 %-Regelung?

[i]MethodenwahlDer geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens kann ermittelt werden anhand

  • der tatsächlichen Kosten und einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch (sog. Fahrtenbuchmethode) oder

  • pauschal mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises für Privatfahrten und 0,03 % für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte ( 1 %-Regelung oder Pauschalmethode).

Hinweis:

Das Verfahren darf während des Kalenderjahres bei ein und demselben Fahrzeug nicht gewechselt werden.

III. Die Änderungen im Einzelnen

  • [i]Unfallkosten nicht mit 1 %-Regel abgegolten Unfallkosten mit dem Firmenwagen: ...