Einnahmen eines türkischen Konsulatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland steuerpflichtig
Leitsatz
Ein konsulatsangehöriger Arbeitnehmer, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt und einen
Wohnsitz in Deutschland hat, ist in Deutschland mit seinen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig. Etwaige türkische Steuern
werden angerechnet.
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 65 Nr. 1 IWB-Kurznachricht Nr. 6/2012 S. 194 WAAAD-88818
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