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Nebentätigkeit | Hinweise zu Einzelfällen der Steuerbefreiung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat ergänzend zu R 3.26 LStR umfangreiche Hinweise zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten veröffentlicht. Dies betrifft z. B. Ärzte im Behindertensport, Behindertentransport, Jugendgruppenleiter, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, Diakon, Ferienbetreuer und Lehrbeauftragte an Schulen.
infoCenter, Nebentätigkeit, NWB DAAAB-36966.