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Bayerisches Landesamt für Steuern 01.01.2011 , BBK 16/2011 S. 757

Nebentätigkeit | Hinweise zu Einzelfällen der Steuerbefreiung

Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat ergänzend zu R 3.26 LStR umfangreiche Hinweise zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten veröffentlicht. Dies betrifft z. B. Ärzte im Behindertensport, Behindertentransport, Jugendgruppenleiter, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, Diakon, Ferienbetreuer und Lehrbeauftragte an Schulen.

Zum Thema:

Richard Markl und Christian Eisele