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BBK 16/2011 S. 755

Lohn und Gehalt | ELENA-Verfahren wird eingestellt

[i]Meldepflicht besteht weiter Das ELENA-Verfahren soll schnellstmöglich eingestellt werden. Darauf haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und für Arbeit verständigt . Offizielle Begründung hierfür ist die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Diese Signatur ist aus datenschutzrechtlichen Gründen notwendig. Die Bundesregierung hat ein auf ELENA aufbauendes Konzept für das elektronische Meldeverfahren in Aussicht gestellt.

Praxishinweis:

Die Einstellung des ELENA-Verfahrens ist noch nicht beschlossen. Hierfür ist die Verabschiedung einer entsprechenden Gesetzesänderung notwendig. Ein Gesetzentwurf wurde zwar dem Bundestag mittlerweile vorgelegt. Das ursprüngliche Gesetz ist jedoch weiterhin gültig, so dass wie bisher elektronische Meldungen zu erste...