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Dienstwagen | Bruttolistenneupreis auf dem Prüfstand
[i]FG Niedersachsen, anhängiges Verfahren unter 9 K 394/10 Das Finanzgericht Niedersachsen hat zu entscheiden, ob der Bruttolistenneupreis als Bemessungsgrundlage für die private Dienstwagenbesteuerung rechtmäßig ist . Hintergrund der Klage ist, dass auf den Bruttolistenpreis beim Kauf eines neuen Dienstwagens i. d. R. hohe Rabatte gewährt werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils anhand des Bruttolistenneupreises führt nach Auffassung der Kläger daher zu einer unzutreffend hohen Steuerlast.
Der geldwerte Vorteil aus einer Rabattgewährung war bereits Inhalt eines BFH-Urteils : Demnach sind handelsübliche Rabatte, die ein Kfz-Hersteller seinen Arbeitnehmern beim Kauf eines Neuwagens zubilligt, dann kein geldwerter Vorteil, wenn ein fremder Endkunde diesen Rabatt ebenfalls erhalten hätte....