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Einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für Besuchsfahrten zu einem Kind im Krankenhaus als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG
Bezug:
Nach der Bezugsverfügung vom können Aufwendungen für Besuchsfahren zu einem im Krankenhaus befindlichen minderjährigen Kind nur dann als außergewöhliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtige werden, wenn der Aufenthalt der Eltern am Krankenbett des Kindes für dessen Gesundung aus ärztlicher Sicht nicht nur erwünscht, sondern therapeutisch unentbehrlich ist und dies durch eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausartzes nachgewiesen wird (vgl. , BStBl 1984 II S. 484)
Demgegenüber können entsprechend den Grundsätzen des (EFG 1986 S. 239) Aufwendungen von Eltern für Besuchsfahrten zu einem Kleinkind bis zu einem Jahr, das über eine längere Zeit im Krankenhaus stationär behandelt wird, ohne besondere weitere Nachweise als zwangsläufig und damit als außergwöhnliche Belastung i.S. von § 33 EStG angesehen werden.
Die ESt-Kartei wird entsprechend geändert werden.