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BFH 14.03.2011 I R 40/10, NWB 33/2011 S. 2765

Grunderwerbsteuer | Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts in eine Tochtergesellschaft eingelegt hat, sind bei dieser mit dem Teilwert und nicht mit den Anschaffungskosten anzusetzen. (2) Die infolge der Einlage aufgrund Anteilsvereinigung entstehenden Grunderwerbsteuern erhöhen weder den Teilwert der eingelegten Anteile noch sind sie den bereits vorher gehaltenen (Alt-)Anteilen als nachträgliche Anschaffungs(neben)kosten zuzurechnen.

Anmerkung:

Dass die Grunderwerbsteuer, die eine Sacheinlage infolge Anteilsvereinigung auslöst, nicht zu den Anschaffungskosten gehört, hatte der BFH bereits mit Urteil v. - I R 2/10 NWB TAAAD-85770 entschieden. Diese Rechtsfrage war auch Gegenstand des vorliegenden Steuerr...