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Der arbeitsrechtliche Aufhebungsvertrag
Nach deutschem Recht kann die Beendigung unbefristeter Arbeitsverhältnisse entweder durch einseitige Kündigung oder einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag erfolgen. Ausdrücklich hat der Gesetzgeber dabei nur das Rechtsinstitut der Kündigung zur Beendigung unbefristeter Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Den arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrag spricht er nur indirekt in der Schriftformregelung des § 623 BGB an. Der Aufhebungsvertrag bietet den Vorteil, dass er Unwägbarkeiten vermeidet, die mit einer Kündigung und der ihr folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung zwangsläufig verbunden sind. Er hat sich daher in der betrieblichen Praxis vor allen Dingen bei großen Unternehmen als Alternative zur Kündigung weitgehend durchgesetzt. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags entspricht dabei oft dem Gebot wirtschaftlicher Vernunft, auch wenn er regelmäßig „etwas” kostet, also eine Abfindung vorsieht.
Der Vertragstext ist in der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) unter der NWB DokID NWB KAAAB-05387 als Worddokument aufrufbar.
1) Das zwischen der Firma und dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis wi...