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Kein gewerblicher Grundstückshandel aufgrund der Drei-Objekt-Grenze bei Veräußerung eines ungeteilten Grundstücks mit fünf Mehrfamilienhäusern
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt i. S. der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze (Bezug: § 15 Abs. 2, § 21 EStG).
Nach der von der Rechtsprechung entwickelten Drei-Objekt-Grenze liegt in der Regel ein gewerblicher Grundstückshandel vor, sofern mehr als drei Immobilienobjekte innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs von in der Regel fünf Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf veräußert werden. Entsprechendes gilt bei der Bebauung von Grundstücken. Selbständiges Objekt i. S. der Drei-Objekt-Grenze ist grundsätzlich jedes selbständig veräußerbare und nutzbare Immobilienobjekt (Grundstück i. S. des BGB, grundstücksgleiches Recht...