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Stetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Der HFA verabschiedete am die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 38). Sie ersetzt die IDW Stellungnahme des Hauptfachausschusses 3/1997: Zum Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Die finale Verlautbarung unterscheidet sich von dem im Juni 2010 veröffentlichten Entwurf im Wesentlichen dadurch, dass die Ausführungen zu den Besonderheiten der (Ansatz-)Stetigkeit bei Altersversorgungsverpflichtungen – wie bereits im Entwurf angekündigt – in die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) umgegliedert worden sind.