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FG Köln Urteil v. - 4 K 2859/07 EFG 2012 S. 90 Nr. 1

Gesetze: EStG § 16, UmwStG § 24

Umwandlungen:

Einbringung in eine Personengesellschaft

Leitsatz

1) § 24 UmwStG findet Anwendung, wenn die von dem Neugesellschafter erbrachte Gegenleistung - hier die Einräumung einer Beteiligung - in das Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft oder in ein anderes - der deutschen Besteuerung unterliegendes - Betriebsvermögen gelangt.

2) Entscheidend ist, dass das bisherige unternehmerische Engagement nicht beendet wird und die Gegenleistung nicht in das Privatvermögen fließt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2032 Nr. 33
EFG 2012 S. 90 Nr. 1
KAAAD-88190

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