Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung eines kaufmännischen Außendienstmitarbeiters
Leitsatz
1. Nach dem Berufsbild eines kaufmännischen Außendienstmitarbeiters, bei dem die Besuche der Händler vor Ort wesentlicher
Bestandteil der Arbeit ist, befindet sich der inhaltliche qualitative Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung
auch dann nicht im häuslichen Arbeitszimmer, wenn sich die gesamte berufliche Betätigung im häuslichen Arbeitszimmer räumlich
zentriert, da der Steuerpflichtige an keinem anderen Ort dauernd tätig ist.
2. Die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können daher lediglich in Höhe von 1.250 Euro je Veranlagungszeitraum
als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 2049 Nr. 23 FAAAD-88183
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.