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FG Köln Urteil v. - 1 K 7539/00

Gesetze: GewStG § 2 Abs 1

Gewerbesteuer:

Mehrere Filialen als einheitlicher Gewerbebetrieb

Leitsatz

1) Ob mehrere Betriebseinheiten eines Unternehmers als getrennte Betriebe oder als Teile eines einheitlichen Gewerbebetriebs anzusehen sind, ergibt sich aus einer Gesamtwürdigung der konkreten gewerblichen Tätigkeit im Einzelfall.

2) Hauptkriterien für diese Beurteilung sind die räumliche Nähe der Betriebseinheiten, die Art der gewerblichen Tätigkeit, der Kunden- und Lieferantenkreis, die Geschäftsleitung, die Produktion, die Warenbeschaffung, die Finanzierung und die Struktur der Arbeitnehmerschaft.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAD-88177

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