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FG Münster Urteil v. - 11 K 4118/09 Kg EFG 2011 S. 2169 Nr. 24

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 a)

Kindergeld:

Kein Kindergeld während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums ohne konkretes Berufsziel nach dem Ablauf von 6 Monaten

Leitsatz

Ein volljähriges Kind unter 25. Jahren, das ein Praktikum nach Abschluss einer Berufsausbildung absolviert, wird nur dann berücksichtigt, wenn es sich bei dem Praktikum um ein solches mit Ausbildungscharakter im Vordergrund handelt, nicht dagegen, wenn dies eher ein gering bezahltes Arbeitsverhältnis ist.

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 2169 Nr. 24
QAAAD-88175

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