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Arbeitsecke im Wohnzimmer als Arbeitszimmer?
[i]FG Köln: Kosten sind abzugsfähigEntgegen der bisherigen Rechtsprechung hat das NWB LAAAD-87413 kürzlich entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können. Das FG Köln stützt seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des Großen Senats des (BStBl 2010 II S. 672). Seinerzeit wurde das strikte Aufteilungsverbot des § 12 EStG bei sog. gemischt veranlassten Aufwendungen insbesondere in Hinsicht auf gemischt veranlasste Reisekosten gekippt. Was für Reisekosten gilt, ist nach Auffassung des FG Köln auch beim häuslichen Arbeitszimmer anwendbar. In dem Klageverfahren beantragte ein Unternehmer den Abzug von 50 % der Kosten für einen jeweils hälftig als Wohnzimmer und zur Erledigung seiner Büroarbeiten genutzten Raum. Der Senat gab der Klage grds. statt. Er beschränkte allerdings die steuerliche Anerkennung als Betriebsausgaben auf 1.250 €, da das Wohn-/Arbeitszimmer im Urteilsfall nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit darstellte. [i]BDL empfiehlt, Kosten geltend zu machen, ggf. Einspruch einzulegenDer Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BDL) empfieh...