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BFH 17.05.2011 VII R 47/10, NWB 32/2011 S. 2691

Steuerberatungsrecht | Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Bank mit dem Beruf des Steuerberaters unvereinbar

Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank ist gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Ein Anspruch auf Zulassung einer Ausnahme besteht nur, wenn eine konkrete Gefährdung der Berufspflichten des Steuerberaters mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierfür trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Feststellungslast. Eine gewerbliche Tätigkeit schließt auch die Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater, die die ausschließliche Wahrnehmung steuerberatender Tätigkeiten beim Arbeitgeber voraussetzt, in aller Regel aus.

Anmerkung:

Für den Gesetzgeber ist die Unabhängigkeit des Steuerberaters ein hohes, ständig bedroht geglaubtes Gut. Er will ihn nur den Interessen seines Mandanten und den Belangen des Steuerrechts verpflichtet sehe...