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Einkommensteuer | Steuerbefreiungen für nebenberufliche Tätigkeiten
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in der Verfügung v. ergänzend zu den Verwaltungsanweisungen in R 3.26 LStR umfangreiche Hinweise zur Steuerbefreiung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG veröffentlicht. Begünstigt sind nach § 3 Nr. 26 EStG drei Tätigkeitsbereiche: (1) Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare Tätigkeit, (2) nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und (3) nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Verfügung enthält umfangreiche Erläuterungen zu Einzelfällen, z. B. für Ärzte im [i]infoCenter-Beitrag „Nebentätigkeit” NWB DAAAB-36966 Behindertensport, Behindertentransport, Jugendgruppenleiter, Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer, Diakon und Ferienbetreuer.