Nur aufgeschoben: Erleichterte Anforderungen an elektronische Rechnungen
Nach dem Scheitern des Steuervereinfachungsgesetzes 2011
Als der [i]StVereinfG scheitert im ersten Anlauf Bundesrat Anfang Juli dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht zustimmte, hat er – durchaus überraschend – nicht den Vermittlungsausschuss angerufen. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause ist somit derzeit völlig unklar, wie das Gesetz inhaltlich aussehen wird und wann es in Kraft treten kann. Die enthaltenen Änderungen des Umsatzsteuergesetzes waren dabei eigentlich nicht Gegenstand des Streits, im Gegenteil. Die Unternehmen wünschten sich schon seit Jahren erleichterte Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand, um die damit verbundenen Kostenvorteile endlich flächendeckend realisieren zu können. Die bisherigen elektronischen Signaturen waren eine hohe Hürde und die feinsinnige Unterscheidung zwischen Standard-Telefax und anderen Formen der Fax-Übermittlung war überholt.
Erwartet [i]Offene Fragen auch nach der Steuervereinfachung wird, dass die Erleichterungen bei den elektronischen Rechnungen so wie geplant realisiert werden – unklar ist aber, ob rückwirkend zum oder erst zu einem späteren Zeitpunkt. Steuerberaterin Marion Fetzer und Steuerberater und Rechtsanwalt Oliver Hubertus von der Rölfs RP Steuerberatungsgesellschaft in München zeigen in ihrem Beitrag ab Seite 706, wo die bisherigen Probleme in der Praxis mit elektronischen Rechnungen auftraten und ob die Erleichterungen tatsächlich abhelfen.
E-Bilanz: Stellungnahme der Verbände
Anfang [i]Anhörung zu den Ergebnissen der Pilotphase Juli hatte das Bundesfinanzministerium den Entwurf eines Anwendungsschreibens zum § 5b EStG veröffentlicht und gleichzeitig für Mitte August zu einer Anhörung geladen, auf der Verbandsvertreter und die Teilnehmer der Pilotphase die bisherigen Ergebnisse präsentiert bekommen. Einige Tage früher erfolgte die Veröffentlichung der Spezialtaxonomien für Versicherungen und Kreditinstitute erfolgt sowie der branchenspezifischen Ergänzungen, z. B. für die Wohnungswirtschaft oder Krankenhäuser.
Bemerkenswert an [i]Mehr zur E-Bilanz unter NWB YAAAD-54559 dem Entwurf des Anwendungsschreibens war eine Nichtbeanstandungsregelung: Die Finanzverwaltung will es akzeptieren, wenn die Bilanz und die GuV für das erste Wirtschaftsjahr nach dem 31. 12. 201 2 beginnend, nicht nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz erfolgt. Lesen Sie auf Seite 707, wie die Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e. V. den derzeitigen Stand des Projekts E-Bilanz einschätzt.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2011 Seite 697
NWB VAAAD-87599