Keine Steuerbefreiung für Arbeitgeberzuschüsse zum
Versicherungsbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen
Rentenversicherung oder im Rechtsanwaltsversorgungswerk
Leitsatz
Zuschüsse des Arbeitgebers zum Versicherungsbeitrag zur
freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder im
Rechtsanwaltsversorgungswerk sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG
steuerbefreit.
Diese Zuschüsse werden indessen im ganz überwiegenden
eigenbetrieblichen Interesse gewährt und stellen daher keinen Arbeitslohn
dar, wenn die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder dem
Versorgungswerk nach den Pensionsvereinbarungen auf die zugesagten
betrieblichen Versorgungsbezüge angerechnet werden sollen. (Anschluss an
, BStBl II 2007, 181)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAD-87570
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