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Negative Kapitalerträge beim Verkauf von thesaurierenden Investmentfonds
Fehlerhafter Gesetzestext?
Im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer wurden die komplizierten Regelungen bei ausländischen Investmentfonds beibehalten. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Problemen. Beim Verkauf von Anteilen kann es bei wortgetreuer Gesetzesauslegung sogar zu einer echten Doppelbesteuerung kommen.
I. Problemstellung
Bei ausländischen thesaurierenden Investmentfonds wird über die § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 InvStG jährlich ein Zufluss der Erträge fingiert. Da die Fonds Ihren steuerlichen Sitz im Ausland haben, kann von diesen Erträgen keine Kapitalertragsteuer einbehalten werden. Die Erträge sind vom Anteilsinhaber nachträglich in der Einkommensteuererklärung zu deklarieren.
Um den Steueranspruch des Fiskus sicher zu stellen, wird zusätzlich beim Verkauf der Anteile über ein inländisches Depot Kapitalertragsteuer auf die Thesaurierungen der Halteperiode einbehalten. Erbringt der Anteilseigner den Nachweis der korrekten Versteuerung der Thesaurierungen in den Vorjahren (vgl. Schultze, Ausländische thesaurierende Investmentfonds und Abgeltungsteuer, NWB-EV 2/2011 S. 47), wird die Kapitalertragsteuer im Rahmen der Veranlagung erstattet.
Diese Summe der na...