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Sächsisches FG  v. - 8 K 1123/10

Gesetze: GrEStG § 16 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 8 Abs. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1

Nachträgliche Kaufpreisminderung durch Eigenprovision

Leitsatz

Wird am Tag vor Abschluss des Kaufvertrages über den Erwerb von noch zu errichtenden Eigentumswohnungen vereinbart, dass mit Abschluss der Grundstückskaufverträge ein Anspruch auf Zahlung einer Provision besteht, deren Zahlung zur Kaufpreisminderung und innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Kaufverträge tatsächlich erfolgt, mindert die Provisionszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG die Grunderwerbsteuer.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 33/2011 S. 2765
JAAAD-87431

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