Arbeitszimmer: Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen
für ein häusliches Arbeitszimmer
Leitsatz
1) Aufwendungen für - nicht
untergeordnet - privat genutzte häusliche Arbeitszimmer können
anteilig als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.
2) Ist kein anderer
Aufteilungsmaßstab ersichtlich, erfolgt die Aufteilung
hälftig.
3) Ein Transporter VW T4 mit zwei
Sitzen ist für eine private Nutzung ungeeignet, so dass die 1%-Regelung
gemäß
§ 6 Abs. 1
Nr. 4 Satz 2 EStG keine Anwendung findet.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BB 2011 S. 1750 Nr. 29 DB 2011 S. 18 Nr. 26 DStR 2011 S. 1360 Nr. 29 DStRE 2011 S. 1041 Nr. 16 EFG 2011 S. 1410 Nr. 16 EStB 2011 S. 415 Nr. 11 FR 2011 S. 814 Nr. 17 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2011 S. 2693 StBW 2011 S. 674 Nr. 15 LAAAD-87413
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