Aufwendungen eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers für seine Geburtstagsfreier keine Werbungskosten
Leitsatz
1) Bei der Beurteilung, ob Bewirtungsaufwendungen anlässlich einer Geburtstagsfeier als Betriebsausgaben oder Werbungskosten
abziehbar sind oder nicht, ist eine Gesamtwürdigung der Feier vorzunehmen.
2) Dabei ist entscheidend, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen,
Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter, um Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse, um Verbandsvertreter oder um private
Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt. Ferner ist zu berücksichtigen, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet
und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 16/2011 S. 758 StBW 2011 S. 725 Nr. 16 RAAAD-87411
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.