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NWB-BB Nr. 8 vom Seite 251

Personalabbau prüfen und durchführen

Vorschriften und Hinweise für Unternehmer und Berater

Dr. Guido Zeppenfeld, LL.M.

Befindet sich das Unternehmen Ihres Mandanten in der Krise, sind fast immer personelle Maßnahmen ein Thema. Doch bevor diese in die Tat umgesetzt werden, sollten Sie als Berater zunächst die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen abklären (vgl. NWB-BB 6/2011 S. 185 NWB VAAAD-83273) und prüfen, welche „weichen” Personalmaßnahmen genutzt werden können, wie beispielsweise Arbeitsentgeltkürzung oder Kurzarbeit (vgl. NWB-BB 7/2011 S. 219 NWB IAAAD-85820). Erst wenn diese Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend greifen, sollten Sie bzw. Ihre Mandanten den Personalabbau in Erwägung ziehen. Sowohl bei diesem als auch bei den vorhergehenden Teilstrategien in der Sanierung gilt: Sie müssen kein Sanierungsexperte sein, sollten die Maßnahmen jedoch zumindest kennen und einordnen, um Ihren Mandanten eine fundierte Erst-Beratung bieten zu können. Je nach Sachlage sollten Sie später ggf. einen Sanierungsexperten bzw. Arbeitsrechtlicher hinzuziehen.

I. Fluktuation

Die Ausnutzung der Fluktuation kann u. U. bereits eine signifikante Personalkostenreduktion erbringen. Dies gilt besonders in Unternehmen, bei denen der Anteil an befristeten Arbeitsverhältnissen relativ hoch ist.

Gem. § 15 Abs. 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) enden...