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Umsatzsteuer aus Tickets von Bus und Bahn ziehen
Häufig ist nicht bekannt, dass auch auf Tickets von Bus und Bahn Umsatzteuer gezahlt werden muss, da diese meist nicht extra ausgewiesen wird.
Voraussetzung für einen Vorsteuerabzug ist, dass auf den Tickets Name und Anschrift des Unternehmens bzw. eine eindeutige Abkürzung, das Ausstellungsdatum, der Bruttobetrag sowie der Steuersatz in Prozent ausgewiesen sind.
Gilt ein Steuersatz von 7 %, kann die Angabe des Steuersatzes entfallen. Dies ist u. a. bei Bahntickets der Fall. Statt des Steuersatzes darf hier die Tarifentfernung angegeben werden. Dann gilt: Bis 50 km werden 7 % Umsatzsteuer berechnet, bei längeren Strecken 19 %.