BFH - IV R 14/11 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2,
EStG § 24 Nr 2,
EStG §
6a
Rechtsfrage
Sind Pensionszahlungen an einen ehemaligen Mitunternehmer im Wege korrespondierender Bilanzierung als nachträgliche Einkünfte zu erfassen, soweit die laufenden Zahlungen die Minderung der bei der Gesellschaft gebildeten Pensionsrückstellung übersteigen, oder steht dem Ausgeschiedenen ein Wahlrecht zu, die laufenden Zahlungen zunächst mit dem zum Stichtag seines Ausscheidens in der Sonderbilanz aktivierten Pensionsanspruch zu verrechnen und erst nach dessen vollständigem Verbrauch nachträgliche Einkünfte zu versteuern?
Ausscheiden; Mitunternehmer; Nachträgliche Einkünfte; Pension; Personengesellschaft; Wahlrecht
Fundstelle(n):
BB 2015 S. 44 Nr. 1
VAAAD-87278