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IWB 14/2011 S. 507

Zypern | Einführung einer Bankenabgabe

[i]Die Abgabe ist bei der Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähigAnfang April 2011 hat das zypriotische Parlament im Rahmen einer Antiwirtschaftskrisenmaßnahme eine neue Bankenabgabe für 2011 beschlossen. Steuerpflichtig sind inländische Banken, Tochtergesellschaften und Betriebsstätten ausländischer Banken und Kreditinstitute. Der Steuersatz beträgt 0,095 % der in Zypern gehaltenen Kundeneinlagen. Die Abgabe ist bei der Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig, sie vermindert aber den ausschüttungsfähigen Gewinn.