Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schweiz | Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
[i]Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen tritt nach Ablauf der Referendumsfrist am 1.1.2013 in Kraft Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat Anfang Juni 2011 mitgeteilt, dass das am beschlossene Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen nach Ablauf der Referendumsfrist am in Kraft tritt. Danach werden sowohl vom Bund als auch von den Kantonen Mitarbeiteraktien und börsennotierte Mitarbeiteroptionen, die frei verfügbar oder ausübbar sind, künftig einheitlich bereits im Zeitpunkt des Erwerbs besteuert. Neu ist, dass nicht börsennotierte und gesperrte Mitarbeiteroptionen dagegen im Zeitpunkt der Ausübung besteuert werden.