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IWB Nr. 14 vom Seite 508

Österreichische Vermögenszuwachssteuer aufgeschoben

Dipl.- Bw. (FH) Anton Rudolf Götzenberger, Steuerberater MBA International Taxation

Eigentlich hätte sie schon zum kommen sollen; die neue österreichische Vermögenszuwachssteuer, auch Kursgewinnsteuer genannt. Die neue Vermögenszuwachssteuer erfasst sämtliche Wertzuwächse, die bei der Veräußerung von Wertpapieranlagen realisiert werden, d. h. sämtliche vereinnahmte Kursgewinne. Bemessungsgrundlage der Vermögenszuwachssteuer ist die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten. Der Steuersatz beträgt 25 %.

Doch 14 Österreich-Banken klagten gegen die neue Steuer. Sie sei zu kompliziert und zu teuer. Die Höchstrichter schlossen sich der Argumentation der Banken aber nicht an. Es läge schließlich im freien Ermessen des Gesetzgebers, ob er Kursgewinne besteuern möchte. Außerdem sei es legitim, den Banken aufzutragen, die Abgabe einzuheben und an die Finanzbehörden abzuführen. Banken tun damit nichts anderes als Arbeitnehmer, die für ihre Mitarbeiter die Lohnsteuer berechnen und abführen. Dass die Banken für die Erhebung der Steuer einen dreistelligen Millionenbetrag aufwenden müssten, sei auch unerheblich, [i]Entscheidung abrufbar unter www.ris.bka.gv.at denn sie würden an den Transaktionen und den Wertpapierdepots verdienen ( Verfas...