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Grünes Licht für die Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAD-87158 Erstmalig äußert sich der BFH zur Höhe der Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen: Nach dem (BStBl 2011 II S. 496) ist im Regelfall das 5,5-fache des jährlichen Aufwands zu passivieren.
Eine ausführliche Fassung finden Sie in
Der Sachverhalt im
[i]Höhe der Rückstellung war strittigDer Kläger ermittelt den gewerblichen Gewinn durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 i. V. mit § 5 EStG. Unstrittig ist, dass er die Geschäftsunterlagen zehn Jahre aufbewahren muss, und der diesbezügliche Aufwand jährlich 1.070 € beträgt. Hierfür passiviert der Kläger in der Bilanz auf den eine Rückstellung von 1.070 € x 10 Jahre = 10.700 €. Im Rahmen einer Außenprüfung mindert das Finanzamt die Rückstellung auf 1.070 € x 5,5 Jahre = 5.885 €. Die Einspruchs- und Klageverfahren bleiben jeweils ohne Erfolg. Auch die Revision weist der BFH als unbegründet zurück.
Bildung einer Rückstellung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
[i]Gesetzliche Aufbewahrungspflicht ...Nach § 257 Abs. 4 HGB sowie § 147 Abs. 3 AO sind u. a. Bücher, Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege (Geschäftsunterlagen) zehn Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf...