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Umsatzsteuer | Umsatzsteuer für den Bezugsstrom kleinerer Energieerzeugungsanlagen
Laut bestehen keine Bedenken, wenn Betreiber von Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW den erzeugten Strom durch Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre erfassen, soweit nicht andere Verbrauchseinrichtungen (als die Anlage selbst) über denselben Anschluss Strom beziehen. Aus Vereinfachungsgründen kann in diesen [i]Wüster/Klein, NWB 39/2010 S. 3113Fällen auf eine umsatzsteuerliche Erfassung des von der Anlage selbst verbrauchten Stroms sowie des entsprechenden Einspeisestroms verzichtet werden.