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Umsatzsteuer | Veräußerung von Zahlungsansprüchen, die einem Landwirt aufgrund der GAP-Reform zugewiesen worden waren
Nach dem unterliegt die Veräußerung von Zahlungsansprüchen (ohne Fläche), die einem Landwirt aufgrund der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP-Reform) zugewiesen worden waren, der Umsatzbesteuerung. Sie ist nicht gem. § 24 UStG nach Durchschnittssätzen zu besteuern und ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG steuerfrei.
Sowohl die Nichtanwendung des § 24 UStG als auch die Versagung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG entspricht der neueren Rechtsprechung zur unionsrechtskonformen Auslegung der Vorschriften. Die Veräußerung der Zahlungsansprüche auf die Subvention ohne Flächen ist nach Auffassung des BFH nicht einmal ein landwirtschaftliches Hilfsgeschäft, so dass der BFH offen lassen konnte, ob Hilfsgeschäfte – wie bisher – unter § 24 UStG subsumiert...