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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 10 | Geschlossene Fonds: Plazierungskosten sind nicht sofort steuermindernd abziehbar

Der BFH hat entschieden, dass die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG geführten Schiffs- bzw. Windkraftfonds nicht sofort als Betriebsausgaben abziehbar sind. Die Konzeptions-, Gründungs-, Finanzierungs- und Platzierungskosten sind vielmehr in voller Höhe als Anschaffungskosten zu behandeln. Der BFH hat seine restriktive, zu Immobilienfonds entwickelte Rechtsprechung damit auf Schiffs- und Windkraftfonds ausgeweitet.

Von großer Bedeutung für Kapitalanleger und die ganze Fondsbranche sind zwei aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs. Das erste betrifft einen Schiffsfonds . Im zweiten Urteil geht es um einen Windkraftfonds . Der BFH hat entschieden: Abweichend von der Handelsbilanz sind steuerlich die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG nicht sofort als Betriebsausgaben abziehbar. Die sogenannten weichen Kosten für Konzeption und Platzierung des Fonds – beispielsweise für die Steuer- und die Rechtsberatung – sind vielmehr in voller Höhe als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts zu behandeln. Voraussetzung ist, da...