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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 04 | Umsatzsteuer: Unternehmereigenschaft in Erbfällen

Der BFH hatte im Januar 2010 entschieden, dass die Verwertung von Unternehmensvermögen des Erblassers durch den Erben der Umsatzsteuer unterliegt. Die OFD Frankfurt a.M. hat jetzt Stellung bezogen zum Anspruch des Erben auf einen Vorsteuerabzug sowie zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG.

Verkauft ein Erbe Wirtschaftsgüter, die der Erblasser für sein Unternehmen erworben hatte, dann handelt es sich um eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung. Das hat der Bundesfinanzhof Anfang des Jahres 2010 entschieden. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main hat das BFH-Urteil jetzt aufgegriffen. Die OFD beantwortet wichtige Fragen zum Vorsteuerabzug und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG.

Grundsätzlich geht die Unternehmereigenschaft bei der Gesamtrechtsnachfolge nicht auf einen Erben über. Sie ist nicht vererblich. Nach der Entscheidung des BFH wird ein Erbe aber ausnahmsweise auch dann zum Unternehmer, wenn er als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerlich noch nicht abgewickelten Rechtsverhältnisse des Erblassers eintritt. Der Verkauf von Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen des Erblassers zugeordnet waren, unterliegt daher ...