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Verschärfte Anforderungen an vertragliche Widerrufsvorbehalte
Der Umfang der Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers für eine flexible Entgeltstruktur ist seit Jahren aktuell. Die Personalkosten stellen einen wesentlichen Faktor in der Bilanz vieler Unternehmen dar. Mit dem Versuch, diese Kosten und damit auch das Entgelt für den einzelnen Beschäftigten flexibel an die aktuelle wirtschaftliche Lage anzupassen, haben sich verschiedene Modelle entwickelt. Da die Zusage einer wiederkehrenden Leistung einem Freiwilligkeitsvorbehalt nicht mehr zugänglich ist ( NWB DAAAD-10767; NWB NAAAC-90560), kann die notwendige Flexibilität zumeist nur durch Widerrufsvorbehalt geschaffen werden. In einer neuen Entscheidung hat das BAG nun die Anforderungen an die Formulierung eines solchen Widerrufsvorbehalts nochmals verschärft.
I. Möglichkeiten flexibler Vertragsgestaltung und AGB-Kontrolle
[i]Widerrufsvorbehalt erlaubt es dem Arbeitgeber, einen Leistungsanspruch des Arbeitnehmers einseitig zu beseitigenDer Widerrufsvorbehalt ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, derzufolge eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers, auf die der Arbeitnehmer einen Anspruch hat, durch einseitige Erklärung des Arbeitgebers wieder beseitigt werden kann. Sinn und Zweck dieser Vorbehalte ist es...