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SteuerStud Nr. 8 vom Seite 459

Klausur aus dem Einkommensteuer- und Steuerverfahrensrecht

Sebastian Schwarz

Sachverhalt

Teil I

Das Ehepaar A und B lebte bis zum in einer Mietwohnung in Berlin-Charlottenburg. Am zogen A und B in ihr neu erworbenes Eigenheim im brandenburgischen Bernau bei Berlin, wo sie Ruhe und Erholung vom Alltag der Großstadt suchen.

A ist seit 2008 bei der M-GmbH als Abteilungsleiter in Berlin-Mitte angestellt. Die M-GmbH ist ein Unternehmen aus der IT-Branche, das hauptsächlich Software für den mobilen Internetzugang entwickelt. Hierfür erhält er ein festes Bruttogehalt von 75 000 € pro Jahr. Zusätzlich steht ihm eine variable Vergütung in Abhängigkeit vom Erfolg seiner Abteilung zu. Im Jahr 2010 betrug die variable Vergütung 25 000 €. Von Januar bis Juli fuhr A an 150 Arbeitstagen zu seiner regelmäßigen Arbeitsstätte in Berlin-Mitte, die fünf Kilometer von der Wohnung in Charlottenburg entfernt war. Von August bis Dezember fuhr er an 100 Arbeitstagen von Bernau nach Berlin-Mitte, wobei die einfache Entfernung 25 Kilometer betrug. Die Strecken legte er jeweils mit seinem privaten Pkw zurück.

Am flog A auf Empfehlung seines Arbeitgebers zu einer dreitägigen Technologie-Konferenz in New York, die sich s...