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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 85/10

Gesetze: Zollkodex Art. 9 Abs. 1

Zollrecht: Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen für den Widerruf einer verbindlichen Zolltarifauskunft.

2. Ein zur Verwendung als Tierfutter geeignetes entfluoriertes Calciumphosphat ist in Anwendung der Einreihungsverordnung VO Nr. 2354/2000 in den KN-Code 2309 90 97 einzureihen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAD-86894

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