Kein Betriebsausgabenabzug für geschäftliche
Bewirtungsaufwendungen bei fehlenden Angaben zum Anlass der Bewirtung
Leitsatz
Bewirtungen aus geschäftlichem Anlass
i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG sind solche, bei denen Personen bewirtet
werden, zu denen Geschäftsbeziehungen bestehen oder angebahnt werden sollen.
Der teilweise Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten
betriebliche Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung voraus; hierzu genügt
es nicht, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Personen
aufzuführen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 15/2011 S. 708 DStRE 2012 S. 137 Nr. 3 EFG 2011 S. 2130 Nr. 24 ZAAAD-86886
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